AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den Angeboten der Tab Events GmbH. Zur Wahrung der beiderseitigen Interessen der Vertragspartner gibt es die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte lesen Sie sich diese vor der Buchung sorgfältig durch. Bei Fragen oder Unklarheiten setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 § 1 - Geltungsbereich 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tab Events GmbH gelten für sämtliche Leistungen der Tab Events GmbH nach Massgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages, insbesondere für die Teilnahme an allen Massnahmen (beispielsweise Trainings) und Veranstaltungen (Events, Feierlichkeiten etc.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tab Events GmbH gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2 - Vertragsgrundlagen

Mit der Anmeldung, die mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Kunde der Tab Events GmbH den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der entsprechenden Veranstaltungsausschreibung bzw. des erhaltenen Angebotes und aller ergänzenden Angaben in den Buchungsunterlagen und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Tab Events GmbH zustande. Die Annahme bedarf der schriftlichen Form. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung.

 § 3 - Leistungsverpflichtung

Die Leistungsverpflichtung der Tab Events GmbH ergibt sich ausschliesslich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung unter Massgabe sämtlicher darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. Prospektangaben haben keine vertragsbindende Wirkung. Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 § 4 - Zahlungsweise und -fristen

1. Die Zahlung erfolgt mittels Überweisung auf das Konto von Tab Events GmbH.

2. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vertraglich vereinbarten Leistungspreises wird nach Vertragsunterzeichnung/Buchungsbestätigung fällig. Mit der Buchungsbestätigung erhält der Kunde eine Anzahlungsrechnung.

3. Der restliche Betrag der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung durch die Tab Events GmbH oder zum vereinbarten Zahlungstermin vollständig zu begleichen.

4. Der Kunde kommt spätestens in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, ist die Tab Events GmbH berechtigt, einen Verzugszinssatz von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend zu machen. Ansonsten gilt ein Verzugszinssatz von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann die Tab Events GmbH 20 CHF Auslagenersatz verlangen.

 § 5 - Preis- und Leistungsänderungen

1. Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Abschluss des Vertrages notwendig werden und die von der Tab Events GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Vertragsleistung führen und den Gesamtzuschnitt der Buchung nicht beeinträchtigen.

2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

3. Die Tab Events GmbH behält sich vor, den ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preis im Falle der Erhöhung von Beförderungskosten und Abgaben für bestimmte Leistungen in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Person auf den Preis auswirkt, sofern zwischen dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Leistungstermin mehr als 3 Monate liegen.

4. Im Falle einer nachträglichen Preisänderung hat die Tab Events GmbH den Kunden unverzüglich, spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. 

§ 6 - Änderungen der Teilnehmerzahl

1. Eine Verringerung oder Erhöhung der Teilnehmerzahl um 10 oder mehr Prozent von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl muss der Tab Events GmbH spätestens 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung der Tab Events GmbH. Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet (also vereinbarter Preis pro Teilnehmer). Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist die Tab Events GmbH berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

2. Eine Änderung der Teilnehmerzahl unter 10 % von der angemeldeten Gesamtteilnehmerzahl ist bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Es wird dann grundsätzlich der vereinbarte Preis pro tatsächlicher Teilnehmerzahl berechnet. Bei einer späteren Änderung der Teilnehmerzahl ist im Falle der Verringerung der volle vertraglich vereinbarte Preis für die ursprünglich angemeldete und bestätigte Teilnehmerzahl zu zahlen.

 § 7 - Rücktritt vom Vertrag

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nichtinanspruchnahme der Leistung ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung nicht als Rücktritt vom Vertrag gilt, sondern in diesem Fall der Kunde zur vollen Bezahlung des Teilnehmerpreises verpflichtet bleibt.

Bei einem Rücktritt durch den Kunden stehen der Tab Events GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
- bis 3 Monate vor Leistungsbeginn 30% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 2 Monate vor Leistungsbeginn 50% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 1 Monat vor Leistungsbeginn 60% des vereinbarten Gesamtpreises
- bis 7 Tage vor Leistungsbeginn 80% des vereinbarten Gesamtpreises.

Bei einem späteren Rücktritt wird der gesamte Veranstaltungspreis berechnet. Wir bitten zu berücksichtigen, dass die Tab Events GmbH teilweise die Ressourcen anderer Firmen in Anspruch nehmen muss und somit von deren Rücktrittsbedingungen abhängig ist. Die Tab Events GmbH behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Tab Events GmbH kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Bis zum Leistungsbeginn kann der Kunde auch verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Die Tab Events GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung/Massnahme nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der vorherige Kunde der Tab Events GmbH als Gesamtschuldner für den Leistungspreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

 § 8 - Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich die Tab Events GmbH bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Sofern keine Aufwendungen erspart wurden, ist der gesamte Leistungspreis vom Kunden zu zahlen. Eine Absage des Kunden aus Wettergründen ist grundsätzlich nicht zulässig, solange nach Einschätzung der Tab Events GmbH eine sichere Durchführung der Veranstaltung gewährleistet ist.

 § 9 - Fristlose Kündigung durch die Tab Events GmbH

Wenn der Kunde die Durchführung der Massnahme/Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung durch die Tab Events GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist, kann die Tab Events GmbH den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigt die Tab Events GmbH, so behält sie den Anspruch auf den vollen Leistungspreis, evtl. Mehrkosten für eine Rückbeförderung trägt der Kunde selbst. Die Tab Events GmbH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschliesslich der ihr von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.

§ 10 - Kündigung aufgrund aussergewöhnlicher Umstände

Wird die Veranstaltung/Massnahme infolge bei Vertragsschluss unvorhersehbarer Umstände, wie etwa höherer Gewalt oder einer Pandemiesituation erheblich erschwert, gefährdet oder abgesagt, so kann sowohl der Kunde als auch die Tab Events GmbH den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Tab Events GmbH für die bereits erbrachten Leistungen eine angemessene Aufwands- und Umsatzausfallentschädigung verlangen.

§ 11 - Gewährleistung

Wird die Leistung nicht vertragsgemäss erbracht, so ist der Kunde verpflichtet, zunächst unter Fristsetzung Abhilfe zu verlangen.  Die Tab Events GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismässigen Aufwand erfordert. Die Tab Events GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemässen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine angemessene Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung). Der Minderungsanspruch tritt nicht ein, soweit der Kunde es schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

 § 12 - Beschränkung der Haftung

Die Haftung der Tab Events GmbH für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Tab Events GmbH. Die Tab Events GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Gelten für eine vom Leistungsträger zu erbringende Leistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder ganz ausgeschlossen ist, so kann sich die Tab Events GmbH dem Kunden gegenüber hierauf berufen. Mitgeführte persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen, auf Booten oder an den Stationen. Die Tab Events GmbH übernimmt bei Verlust oder Beschädigung keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei Nutzung des Parkplatzes haftet die Tab Events GmbH nicht.

 § 13 - Mitbringen von Speisen und Getränken

Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist gestattet, es müssen jedoch die Vorschriften der jeweilig gebuchten Lokalitäten eingehalten werden.

 § 14 - Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Tab Events GmbH mitzuteilen. 

 § 15 - Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Leistung hat der Kunde spätestens  einen Monat nach vertraglich vorgesehenem Ende der Leistung gegenüber der Tab Events GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 § 16 - Urheberrecht

Eventuelle Seminarunterlagen und Lehrmaterialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie dürfen von den Teilnehmern nur persönlich und für ihre jeweilige berufliche Tätigkeit genutzt werden. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe und Verbreitung bedürfen der Zustimmung der Tab Events GmbH. Gleiches gilt für Seminarinhalte, die den Teilnehmern auf elektronischem Wege zugänglich gemacht werden.

§ 17 - Schlussbestimmungen

Der Kunde kann die Tab Events GmbH nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der Tab Events GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden massgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der Tab Events GmbH massgebend. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Tab Events GmbH und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Klausel durch eine andere, für beide Seiten angemessene ersetzen.

 

Basel, Stand August 2021